Sicherungskasten erneuern: Pflicht, Anlass und Kosten
Die häufigste Antwort auf die Frage nach der Pflicht lautet: Nein, allgemein nicht. Eine Anlage, die beim Bau normgerecht war, darf weiterbetrieben werden. Das ist der Bestandsschutz, und er kennt keine Verfallsfrist.
Er endet aber punktuell, und diese Punkte sind der eigentliche Inhalt der Frage.
Sechs Anlässe, die den Bestandsschutz beenden
- Ein Stromkreis wird erweitert oder erneuert. Für diesen Teil gilt dann der aktuelle Stand — mit FI-Pflicht nach DIN VDE 0100-410.
- Der Zählerplatz wird angefasst. Sobald der Netzbetreiber beteiligt ist, greifen die technischen Anschlussbedingungen in ihrer heutigen Fassung. Der alte Zählerschrank erfüllt sie in aller Regel nicht.
- Photovoltaik oder Wallbox kommen dazu. Beide brauchen eigene Absicherung, eigenen Platz und meist einen FI vom passenden Typ — Typ A, B oder F.
- Es ist kein Platz mehr. Keine freie Teilungseinheit heißt: jede Erweiterung beginnt mit dem Gehäuse. Verteiler-Rechner.
- Vermietung. Wer vermietet, schuldet eine sichere Anlage. Ein Verteiler ohne FI und ohne Schutzleiter ist im Schadensfall schwer zu verteidigen.
- Gewerbliche Nutzung. Dort gilt die wiederkehrende Prüfung ortsfester Anlagen. Mängel aus dem Prüfbericht sind abzustellen, nicht abzulegen.
Woran man einen überfälligen Verteiler erkennt
- Schraubsicherungen mit Keramikeinsatz statt Automaten. Funktioniert, ist aber der sichtbarste Hinweis auf das Alter der Anlage.
- Kein FI-Schutzschalter. Der wichtigste Mangel überhaupt — was er leistet, steht in Was ist ein FI-Schalter.
- Zwei Adern statt drei. Ohne getrennten Schutzleiter lässt sich ein FI nicht sinnvoll nachrüsten: FI nachrüsten.
- Kein Überspannungsschutz. Seit 2018 in Wohngebäuden gefordert: nachrüsten.
- Handschriftliche oder fehlende Beschriftung. Kein technischer Mangel, aber ein zuverlässiges Zeichen dafür, dass die Anlage über Jahre gewachsen ist.
- Wärme oder Geruch. Kein Fall für später. Lose Klemmstellen erwärmen sich, und das ist die häufigste Brandursache im Verteiler.
Was den Preis treibt
Nicht das Gehäuse. Ein Kleinverteiler kostet einen überschaubaren Betrag; die Spanne entsteht an drei anderen Stellen:
- Zählerschrank oder nur Unterverteilung. Der Zählerplatz ist der teure Teil, weil der Netzbetreiber beteiligt ist und der Schrank heutigen Anschlussbedingungen genügen muss. Die reine Unterverteilung ist eine andere Größenordnung. Wo die Grenze verläuft, steht in Zählerschrank oder Verteiler.
- Umbau auf getrennten Schutzleiter. Wo klassische Nullung liegt, sind neue Leitungen nötig — der mit Abstand größte Posten, weil er die Wände betrifft.
- Anzahl der Stromkreise. Jeder Kreis ist ein Automat, Platz und Arbeitszeit.
Wer vergleichbare Angebote will, geht mit einer Stromkreisliste ins Gespräch, nicht mit „machen Sie mal neu". Verteiler, Automaten, FI/LS und Verteilerbauzubehör lassen sich beistellen — viele Betriebe montieren mitgebrachtes Material.
Arbeiten an der Elektroinstallation
Das Errichten, Ändern und Instandsetzen elektrischer Anlagen ist nach DIN VDE 0105-100 einer Elektrofachkraft vorbehalten. Dieser Beitrag erklärt die Zusammenhänge und ersetzt keine Ausbildung. Vor jeder Arbeit gelten die fünf Sicherheitsregeln: freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Spannungsfreiheit feststellen, erden und kurzschließen, benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken.
Kurz zusammengefasst
- Keine allgemeine Modernisierungspflicht — Bestandsschutz gilt unbefristet.
- Er endet für den Teil, der erweitert oder erneuert wird.
- Zählerplatz, PV und Wallbox lösen ihn regelmäßig aus.
- Fehlender FI und fehlender Schutzleiter sind die ernsten Befunde.
- Den Preis bestimmen Zählerplatz, Leitungsumbau und Zahl der Stromkreise — nicht das Gehäuse.