Befahrbar oder nur begehbar
Das ist die erste Frage. Eine Auffahrleuchte trägt Fahrzeuglast, eine begehbare nicht. Wer eine begehbare Leuchte in die Einfahrt setzt, tauscht sie nach dem ersten Winter.
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Wählen Sie den Einbauort — Bad, Außenbereich, Keller — und der Rechner nennt die nötige Mindestschutzart.
Rechner mit Erklärung öffnen Orientierung, keine Planung — Bemessung und Prüfung bleiben nach DIN VDE 0100 Sache der Elektrofachkraft.
Das ist die erste Frage. Eine Auffahrleuchte trägt Fahrzeuglast, eine begehbare nicht. Wer eine begehbare Leuchte in die Einfahrt setzt, tauscht sie nach dem ersten Winter.
Im Boden steht zeitweise Wasser. IP 65 hält Strahlwasser ab, IP 67 zeitweiliges Untertauchen — für Bodeneinbau im Freien ist IP 67 die sichere Wahl. Auf ausreichende Entwässerung unter der Einbaudose achten, sonst steht die Leuchte dauerhaft im Wasser, und dafür ist auch IP 67 nicht gemacht.
Modelle mit Erdspieß sind die einfachere Lösung im Beet: kein Einbau, kein Fundament, jederzeit versetzbar.
Zwei Bauarten, beide mit GU10-Fassung: Gartenstrahler mit Erdspieß in IP 65, die einfach ins Beet gesteckt werden, und Bodeneinbauleuchten in IP 67, die als Auffahrleuchte ausgelegt und damit befahrbar sind.
Anders als bei fest verbauten LED-Modulen lässt sich das Leuchtmittel hier wechseln. Lichtfarbe und Helligkeit sind damit keine Kaufentscheidung für die Lebensdauer der Leuchte, und ein Ausfall kostet ein Leuchtmittel statt einer Leuchte. GU10-Leuchtmittel sind handelsüblich und in jeder Lichtfarbe zu bekommen.
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